Rheinisch-Bergischer Kreis
z. Hd. Herrn Landrat Santelmann
im Hause

Bergisch Gladbach, den 09.02.2021

Sehr geehrter Herr Santelmann,
im Namen der Kreistagsfraktionen der SPD, FDP und Freien Wähler bitten wir Sie, den nachfolgenden Antrag in den zuständigen Ausschüssen und in der Kreistagssitzung unter dem Tagesordnung Kreishaushalt zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Kreistag beschließt, in der aktuellen Pandemie die Kreisumlage stabil zu halten. In der Haushaltssatzung wird unter § 6 Abs. 1 der Kreisumlagesatz daher nicht erhöht, sondern – wie im Vorjahr – auf 35,50 Prozent festgesetzt.
  2. Der Kreistag unterstützt mit dem stabilen Kreisumlagesatz die Kommunen im Kreis mit dem Ziel, dass die Städte und Gemeinden im Kreis die kommunalen Steuern nicht aufgrund der Anhebung der Kreisumlage erhöhen müssen, sondern mindestens stabil halten können.
  3. Die durch die Corona-Pandemie entstehenden zusätzlichen Aufwände werden voll- ständig – ohne Gegenrechnung von Einnahmen aus der höheren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft – nach den NKF-CIG isoliert.

Begründung:
Nach dem Entwurf des Kreishaushalts soll die Kreisumlage um 2-Prozentpunkte erhöht werden. Es wird hierdurch mit Mehreinnahmen in Höhe von 8,6 Mio. € gerechnet.

Die Kreistagsfraktionen der SPD, FDP und Freien Wähler gehen davon aus, dass dieser Betrag von den Städten und Gemeinden nur durch Erhöhung der kommunalen Steuern – Grundsteuer und Gewerbesteuer – finanziert werden könnte. In der Pandemie ist es falsch, Bürger und Unternehmen mit höheren kommunalen Steuern zu belasten. Der Kreis darf jetzt nicht den Grund für höhere kommunale Steuern schaffen!

Der Kreistag muss daher mit einem klaren Signal an die Kommunen erklären, dass er mit dem stabilen Kreisumlagesatz klar und eindeutig mindestens stabile kommunale Steuern ermöglicht.

Der Kreis plant unabhängig hiervon für 2021 durch Corona bedingte Kosten in Höhe von – aktuell – 15,87 Mio. Euro. Diese Kosten können nach gesetzlichen Regelungen des Lan- des NRW – dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF_CIG) – zur Entlastung in der Bilanz ganz oder teilweise als außerordentlichen Aufwand gebucht und über die nächsten Jahrzehnte finanziert werden.

Auf diesem Wege werden auch die durch Corona bedingten zusätzlichen Kosten aus dem Jahr 2020 isoliert mit der Folge, dass sie den Jahresabschluss 2020 nicht belasten und aktuell nicht über die Kreisumlage finanziert werden müssen.

Um die Kommunen in der aktuellen Pandemie zu entlasten beteiligt sich der Bund ab 2021 – dauerhaft – mit höheren Zuschüssen zu den Kosten der Unterkunft (KdU) für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II. Der Kreis erwartet hier 2021 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 12,79 Mio. €. Diese Entlastung ist also höher als der Ertrag aus der Erhöhung der Kreisumlage.
Die Kreisverwaltung schlägt vor, diese zusätzlichen Einnahmen zumindest teilweise mit den Kosten der Pandemie zu verrechnen, um so die Belastung späterer Generationen zu verringern. Die Kämmerer der Kommunen kritisieren dies. Ihr Vorschlag ist die durch Corona bedingte Kosten vollständig zu isolieren. Dies führt dazu, dass in der aktuellen Pandemie – im aktuellen Lock-Down – diese Kosten nicht sofort zu finanzieren sind.

Die Finanzierung der Kosten der Pandemie ist für alle Beteiligten nicht über ein oder zwei Haushalte möglich. Diese Kosten müssen auf einen längeren Zeitraum verteilt werden.
Über diesen Weg ist dann der fehlende Ertrag aus der höheren Kreisumlage erwirtschaftet, ohne dass die Ausgleichsrücklage hierfür reduziert werden muss.
Die Verwaltung ist aufgefordert, wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die mit Corona verbundenen oder zugrundeliegenden Kosten im vollen Umfang zu isolieren.

gez.
Gerhard Zorn, SPD-Fraktion

Michael Becker,  FDP-Fraktion

Werner Conrad, Fraktion Freie Wähler