Anfrage bezüglich des Artikels des Kölner Stadt Anzeigers vom 23.11.2018 „Kürten verliert die Bergische 50“
An den
Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Herrn Stephan Santelmann
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach 23. November 2018
Anfrage bezüglich des Artikels des Kölner Stadt Anzeigers vom 23.11.2018 „Kürten verliert die Bergische 50“
Sehr geehrter Herr Landrat,
die nachstehende Anfrage bitten wir unter dem TOP Anfragen auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 6.12.2018 zu setzen.
In dem o.a. Artikel wird darüber berichtet, dass die Durchführung der Langstreckenwanderung „Bergische 50“ von Kürten nach Wipperfürth in den Oberbergischen Kreis verlagert wurde. In diesem Artikel wird folgende Aussage getroffen: „Allerdings hatten die Veranstalter bei den drei bisherigen größere Hürden bei der zuständigen Kreisverwaltung in Bergisch Gladbach zu überwinden. Insbesondere das Verbot, Naturschutzgebiete als Wanderstrecke nutzen zu dürfen, hatte sich als Problem für die Streckengestalter erwiesen.“ Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfragen:
- An welchen der zitierten Hürden der Kreisverwaltung ist die Fortführung der Bergischen 50 in Kürten konkret gescheitert?
- Gab es bei dem zitierten Verbot, Naturschutzgebiete als Wanderstrecke nutzen zu dürfen, keinen Ermessensspielraum? Wenn nein, warum nicht?
- Gab es Alternativangebote seitens des Rheinisch Bergischen Kreises, die Veranstaltung im Kreisgebiet zu halten?
Wir bedauern außerordentlich, dass ein solches Event nicht mehr im Rheinisch Bergischen Kreis stattfindet. Dies vor dem Hintergrund das sich der Tourismus zu einem wesentlichen Erfolgsfaktor im RBK entwickelt hat und insbesondere auch im Hinblick auf die Gemeinde Kürten, für die die Bergische 50 neben den Stockhausen-Konzerten ein weiteres High-Light war.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Conrad Gruppensprecher
gez. Henning Rehse Kreistagsmitglied