TOP Anfragen: Neukonzeption der kommunalen Pflegeberatung im RBK (Vorlage ASG-9/101)
Hier: Anfrage zum Stand der Umsetzung

27. Januar 2021

 

Sehr geehrter Herr Santelmann,

die nachstehende Anfrage bitten wir auf die Tagesordnung des Ausschusses „Arbeit, Soziales und Pflege“ am 8.2.2021 zu setzen.

Die Neukonzeption der kommunalen Pflegeberatung sieht als wesentlichen Baustein vor, dass die Pflege- und Wohnberatung als örtliches Angebot aufsuchend konzipiert wird.

Anlässlich einer Anfrage der UWG Burscheid an unsere Fraktion im Sommer letzten Jahres hat der zuständige Dezernent, Herr Fischer, in einem Telefonat diese Konzeption nochmal erläutert und so bestätigt. Es brauche niemand nach Bergisch Gladbach zur Beratung zu fahren.

In der aktuellen Berichterstattung der Rheinischen Post in Wermelskirchen

http://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/wermelskirchen-kreis-will-pflegeberatung-zentral-steuern_aid-55761205

http://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/wermelskirchen-spd-pflegeberatung-muss-in-der-stadt-bleiben_aid-55891949

ist die Rede davon, dass die Seniorinnen und Senioren zur Beratung nach Bergisch Gladbach fahren müssen.

Deshalb die folgenden Fragen, die wir bitten in der Sitzung zu beantworten:

  • Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Neukonzeption?
  • Hat sich etwas an der grundlegenden Konzeption der aufsuchenden Pflege- und Wohnberatung geändert?
  • Woraus wird die Berichterstattung abgeleitet, dass für die Beratung nach Bergisch Gladbach zum Kreishaus gefahren werden muss?
  • Ist eine Pressemitteilung zur Richtigstellung vorgesehen?
  • Wie ist die Organisation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angedacht? Bleiben diese trotz Übernahme der Zuständigkeit durch den Kreis vor Ort?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Conrad, Fraktionsvorsitzender

gez. Bettina Bernhard, Sachkundige Bürgerin im Ausschuss ASP