Verzicht auf die Gewinnausschüttung der Rheinisch Bergischen Siedlungsgesellschaft

An den
Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Herrn Stephan Santelmann
Am Rübezahlwald 7

51469 Bergisch Gladbach 24. November 2018

Verzicht auf die Gewinnausschüttung der Rheinisch Bergischen Siedlungsgesellschaft von jährlich ca. 100 TEUR zur Reinvestition in bezahlbaren Wohnraum durch die RBS

Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Sitzung des Ausschusses „Finanzen und Beteiligungen“ vom 20.9.2018 wurde im Rahmen der Vorlage „Gemeindeprüfungsanstalt – überörtliche Prüfung 2016 (Vorlage FB-9/0027)“ der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt gefolgt, zu prüfen, ob eine höhere Gewinnausschüttung möglich ist. Die Verwaltung wird die Gremienmitglieder des Kreises in der RBS über die Empfehlung der GPA informieren und bitten, das Ziel einer höheren Gewinnausschüttung zu verfolgen.

Im Namen der Gruppe der Freien Wähler bitte ich Sie, den nachfolgenden Antrag in der Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2018 zu beraten, in der Sitzung des Kreistages am 6.12.2018 zu beschließen und in Abhängigkeit des Beschlusses im Kreishaushalt für 2019 ff. zu berücksichtigen:

  • Der Rheinisch Bergische Kreis verzichtet in den nächsten fünf Jahren auf die jährliche Gewinnausschüttung von ca. 100 TEUR p.a. der RBS und stellt diese Summe der RBS als Reinvestition für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung.
  • Auf die Verfolgung des Ziels einer höheren Gewinnausschüttung wird verzichtet. Die Mitglieder des RBK im Aufsichtsrat der RBS werden entsprechend informiert.
  • Die Mitglieder des RBK im Aufsichtsrat des RBK werden beauftragt in der nächsten Aufsichtsratssitzung der RBS einen Antrag einzubringen, dass alle Gesellschafter dem Beispiel des RBK folgen und auf die Gewinnausschüttung in den nächsten fünf Jahren verzichten.

Begründung:
Die Empfehlung der GPA, die Gewinnausschüttung für den RBK zu erhöhen, halten wir vor dem Hintergrund des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums für kontraproduktiv. Die Umsetzung des Vorschlages hätte zur Folge, dass auch die anderen Gesellschafter eine Erhöhung der Gewinnbeteiligung fordern würden. In 2017 betrug die Gewinnausschüttung insgesamt 270 TEUR. Eine Erhöhung dieses Betrages würde das Eigenkapital der RBS zusätzlich mindern.
Mit der Umsetzung unseres Vorschlages würden alle Gesellschafter einen Beitrag zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraumes leisten. Das Geld wäre gut angelegt und ein Verzicht auf die Gewinnausschüttung hätte beim RBK und auch vermutlich bei den anderen Gesellschaftern keine großen finanziellen Auswirkungen auf den jährlichen Haushalt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Conrad Gruppensprecher

gez. Henning Rehse Kreistagsmitglied