29. November 2022

Sehr geehrter Herr Santelmann,

den nachstehenden Antrag bitten wir auf die TO des kommenden KA und KT zu setzen.

Zunächst möchten wir herausstellen, dass es sich bei der angedachten Stellenmehrung für 2023 nicht nur um die 80,78 Stellen für die wesentlichen Aufgabenblöcke handelt.

Darüber hinaus sind noch folgende Stellenmehrungen beantragt:

  • 10,003 Stellen für diverse Bereiche (erste Tabelle der Seite 3 der Vorlage KT-10/0240)
  • 2,000 Stellen für Schulverwaltung und Mobilstationen (zweite Tabelle der Vorlage (KT- 10/0240
  • 10,200 Stellen aus der Umwandlung, der bis zum 31.12.2022 befristeten Stellen in unbefristete Stellen (s. Anlage 1 der Vorlage KT-10/0240)

Unter Berücksichtigung dieser weiteren Stellen ergibt sich insgesamt ein Mehrbedarf von 102,983 Stellen. Das stellt aus Sicht unserer Fraktion eine bisher nie da gewesene Stellenmehrung dar. Insbesondere auch das Prozedere der Einbringung. Von daher begrüßen wir die Absicht, dass von der Verwaltung für den Mehrbedarf von 80,78 Stellen ein Besetzungsvorbehalt vorgeschlagen wird und die endgültige Genehmigung durch den zuständigen Fachausschuss und den Kreisausschuss erfolgen soll.

Aus Sicht unserer Fraktion ist diese beabsichtigte Vorgehensweise nicht weitgehend genug, um eine dauerhafte Stellenmehrung zum jetzigen Zeitpunkt zu rechtfertigen. Dabei unterstellen wir positiv den Mehrbedarf zum jetzigen Zeitpunkt. Der aufgezeigte Personalmehrbedarf, die Belastung des jetzigen Personals und auch die daraus resultierenden Überstunden sind in vielen Fällen auf die  momentanen    Krisen wie       Corona-Pandemie,       Ukrainekrieg    und die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 zurückzuführen. Wir alle haben sicherlich die Hoffnung, dass die diese Krisen baldmöglichst zu Ende gehen und die Kreisverwaltung mit dem gesamten Personal hoffentlich zur Normalität im Arbeitsalltag zurückkehren kann.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

  • Befristung der 80,78 Planstellen zunächst auf drei Jahre bis zum 31.12.2025.
  • Die bisher bis zum 31.12.2022 befristeten Planstellen werden ebenfalls auf drei Jahre bis zum 31.12.2025 befristet.
  • Nach Ablauf der Befristung ist das dauerhafte Erfordernis der Stellen durch die Kreisverwaltung zu evaluieren und den zuständigen Fachausschüssen und dem Kreisausschuss erneut zur Genehmigung vorzulegen.

Darüber hinaus beantragen wir:

  • Bei allen Stellen, bei denen der/die Stelleninhaber/In aus Altersgründen in den kommenden drei Jahren ausscheidet, wird ja geprüft, ob eine Wiederbesetzung im bisherigen Umfang weiter erforderlich ist oder die Stelle entfallen bzw. gekürzt werden kann. Die ermittelten Einsparpotenziale sind der Politik aufzuzeigen.
  • In den nächsten drei Jahren sind verstärkt Einsparpotenziale durch Prozessoptimierungen, Softwareeinsatz und Digitalisierung voranzubringen und umzusetzen sowie der Politik aufzuzeigen.
  • Weiterhin sind mögliche Personaleinsparungen durch beendete Projekte und Maßnahmen sowie der Entfall von Aufgaben etc. der Politik aufzuzeigen und zu realisieren.
  • Ziel dieser Maßnahmen muss es sein, die aufgrund der beantragten Stellenmehrung bis zum
  • 31.12.2025 befristeten Stellen nach Möglichkeit durch Stellenabbau zu kompensieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Werner Conrad                                         Henning Rehse                              Rainer Röhr

    Fraktionsvorsitzender                               stv. Fraktionsvorsitzender              Kreistagsmitglie