06.11.2023

Vor dem Hintergrund der anstehenden der 2. und 3. Lesung des Wachstumschancengesetzes haben sich die Freien Wähler im RBK entschlossen, einen öffentlichen Appell an die vier Bundestagsabgeordneten des Rheinisch-Bergischen Kreises Maik Außendorf, Christian Lindner, Dr. Hermann-Josef Tebroke und Harald Weyel zu richten und um Unterstützung gebeten.
Unsere Sorge bezüglich der Auswirkungen des Wachstumschancengesetz beziehen sich auf die Gegenfinanzierung, die aus unserer Sicht im Wesentlichen zu Lasten der Kommunen erfolgt. Das geplante Maßnahmenbündel wird zu einer erheblichen Verringerung des Steueraufkommens in den Kommunen führen, ein Ausgleich dafür ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Die Kommunen im Rheinisch-Bergischen-Kreis stehen finanziell alle mit dem Rücken an der Wand. Die Kämmerei des Rheinisch-Bergischen-Kreises sieht Risiken in den zukünftigen Haushalten aller Kommunen des RBK durch das Wachstumschancengesetz. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebunds (DStGB) müssen die Kommunen Mindereinnahmen von rd. 10 Milliarden Euro jährlich bis einschließlich 2027 verbuchen. Das ist aus Sicht der Freien Wähler vor dem Hintergrund der jetzigen großen finanziellen Belastungen der Kommunen nicht vertretbar. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Schreiben entnehmen. Wir haben Ihnen stellvertretend für alle Bundestagsabgeordneten das Schreiben an Dr. Hermann-Josef Tebroke beigefügt.

Wir werden auch die anderen Fraktionen des Kreistages auffordern, ihren für den RBK zuständigen Bundestagsabgeordneten unserem Beispiel folgend anzuschreiben und um Unterstützung zu bitten. Gerne auch wie wir parteiübergreifend.

Der Sprecher der Bürgermeister der Kommunen im RBK, Frank Stein aus Bergisch Gladbach, hat sich bereits beim Fraktionsvorsitzenden wie folgt bedankt: „Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Initiative. Sie unterstützen damit die Interessen der Städte und Gemeinden, die in der Tat mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Wenn Bund oder Länder durch Steuerpolitik staatliche Einnahmen reduzieren, so dürfen sie dies nach meiner festen Überzeugung nicht zu Lasten der Kommunen tun. Denn das wäre Politik zulasten Dritter. Vielmehr bedarf es einer kompletten Kompensation von Steuermindereinnahmen der Kommunen durch Bund und Land“.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Conrad                     gez. Uwe Wirges

Fraktionsvorsitzender                Vereinsvorsitzender

Wachstumschancengesetz Hier: Auswirkungen auf die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises

07.11.2023

An den Bundestagsabgeordneten
Dr. Hermann-Josef Tebroke
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1

Sehr geehrter Herr Dr. Tebroke,

die Bundesregierung hat unter dem 30.08.2023 das Wachstumschancengesetz (Drucksache 20/8628) beschlossen. Am 13.10.23 fand die erste Lesung im Bundestag statt, am 06.11. 23 kommt der Finanzausschuss zu 2 öffentlichen Anhörungen zu dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes zusammen und die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 17.11.23 terminiert.

Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland mit einer Vielzahl von Maßnahmen gestärkt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des Inflation Reduction Act (IRA) der USA begrüßen die Freien Wähler RBK übereinstimmend mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft das Wirtschaftswachstumsgesetz als ein wichtiges Instrument, um unsere wirtschaftliche Entwicklung in unserer globalisierten Welt nach vorne zu bringen.

Unsere Sorge bezüglich der Auswirkungen des Wachstumschancengesetz beziehen sich auf die Gegenfinanzierung, die aus unserer Sicht im Wesentlichen zu Lasten der Kommunen erfolgt. Das geplante Maßnahmenbündel wird zu einer erheblichen Verringerung des Steueraufkommens in den Kommunen führen, ein Ausgleich dafür ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Die Kommunen im Rheinisch-Bergischen-Kreis stehen finanziell alle mit dem Rücken an der Wand. Die Kämmerei des Rheinisch-Bergischen-Kreises sieht Risiken in den zukünftigen Haushalten aller Kommunen des RBK durch das Wachstumschancengesetz. Nach Berechnungen des Städte- und Gemeindebunds (DStGB) müssen die Kommunen

Mindereinnahmen von rd. 10 Milliarden Euro jährlich bis einschließlich 2027 verbuchen.

Die Freien Wähler RBK bitten Sie, bei Ihren Vorberatungen und in der 2./3. Lesung im Bundestag darauf hinzuwirken, dass den Kommunen seitens des Bundes eine vollumfängliche Erstattung ihrer diesbezüglichen Mindereinnahmen zugesichert wird. Besonders vor dem Hintergrund, der ohnehin schon nicht auskömmlichen Finanzierung unserer Kommunen, ist es für uns nicht hinnehmbar, dass sich die finanzielle Entwicklung für die Kommunen weiter verschlechtert.

Darüber hinaus bitten wir Sie, eine namentliche Abstimmung für dieses Gesetz herbeizuführen, damit im Nachgang konkrete Ansprechpartner im Bundestag genannt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion und Vorstand der Freien Wähler im RBK

gez. Werner Conrad – Fraktionsvorsitzender

gez. Uwe Wirges  – Vereinsvorsitzender

P.S.: Der Brief geht gleichermaßen an die Bundestagsabgeordneten aus dem RBK Maik Außendorf, Christian Lindner und Prof. a.D. Harald Weyel sowie an die Presse.